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   BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09   

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https://dejure.org/2009,11684
BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09 (https://dejure.org/2009,11684)
BVerfG, Entscheidung vom 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09 (https://dejure.org/2009,11684)
BVerfG, Entscheidung vom 08. September 2009 - 2 BvQ 57/09 (https://dejure.org/2009,11684)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Einrichtung eines beweglichen Wahlvorstandes gem § 8 BWO 1985 iVm § 64 Abs 1 BWO 1985 in einer Justizvollzugsanstalt - Unstatthaftigkeit einer eA bei Unzulässigkeit einer als vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde dienenden Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der Einrichtung eines beweglichen Wahlvorstandes in einer Justizvollzugsanstalt im Wege des einstweiligen Rechtschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht; Voraussetzungen für die Gewährung einstweiligen Rechtschutzes durch das Bundesverfassungsgericht

  • Judicialis

    BWG § 49; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BWO § 64 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BWahlG § 49; BVerfGG § 32 Abs. 1; BWO § 64 Abs. 1
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Einrichtung eines beweglichen Wahlvorstands für die Wahl zum Deutschen Bundestag in einer Justizvollzugsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvE 13/90

    Anfechtung einer Entscheidung des Bundeswahlausschusses wegen Nichtzulassung

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09
    In Wahlrechtsangelegenheiten gilt der durch § 49 BWahlG in verfassungskonformer Weise (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) konkretisierte Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).
  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09
    In Wahlrechtsangelegenheiten gilt der durch § 49 BWahlG in verfassungskonformer Weise (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) konkretisierte Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).
  • BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09

    Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09
    Ist nach dem Willen des Verfassungsgebers und nach der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren der Rechtsschutz erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so steht dies auch einer in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]).
  • BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 1/70

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09
    In Wahlrechtsangelegenheiten gilt der durch § 49 BWahlG in verfassungskonformer Weise (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) konkretisierte Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63

    Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09
    In Wahlrechtsangelegenheiten gilt der durch § 49 BWahlG in verfassungskonformer Weise (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) konkretisierte Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).
  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09
    In Wahlrechtsangelegenheiten gilt der durch § 49 BWahlG in verfassungskonformer Weise (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ) konkretisierte Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfGE 74, 96 ; 83, 156 ).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09
    Eine einstweilige Anordnung darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache verfolgte Begehren von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 103, 41 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09
    Eine einstweilige Anordnung darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache verfolgte Begehren von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 103, 41 ; 111, 147 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05

    Eilantrag gegen Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses am 18.

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09
    Ist nach dem Willen des Verfassungsgebers und nach der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren der Rechtsschutz erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so steht dies auch einer in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, [...]).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und

    Er folgt für diese aus § 49 BWahlG, der im Hinblick auf Art. 41 GG die Verfassungsbeschwerde in verfassungskonformer Weise im Anwendungsbereich der Wahlprüfungsbeschwerde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2019 - 2 BvQ 22/19, BVerfGE 151, 152 = juris, Rn. 32) ausschließt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 2009 - 2 BvQ 57/09, juris, Rn. 5; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1972 - 2 BvR 912/71, BVerfGE 34, 81 = juris, Rn. 33 ff.).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 15.10.2009 - LVerfG 4/09

    Einstweilige Anordnung während des Wahlverfahrens

    Eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfung, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet, ist demnach unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09 - in juris, Beschluss vom 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05 - NJW 2005, 2982 m.w.N.; Berkemann in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 32 Rn. 59).
  • VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23

    Ablehnung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor der Wahl - Exklusivität

    Nach der Konzeption des Rechtsschutzes im Wahlverfahren ist Rechtsschutz erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen und steht einem mit dem einstweiligen Anordnungsverfahren vorverlegten Wahlprüfungsverfahren entgegen (BVerfG, Beschl. v. 08.09.2009 - 2 BvQ 57/09 -, juris Rn. 5 f.; StGH Bremen, Urt. v. 13.09.2016 - St 2/16 -, juris Rn. 58).
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